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   OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10   

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https://dejure.org/2010,8751
OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10 (https://dejure.org/2010,8751)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 13 UF 12/10 (https://dejure.org/2010,8751)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 13 UF 12/10 (https://dejure.org/2010,8751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vaterschaftsanfechtung: Auskunftsanspruch des leiblichen Vaters gegen die Kindesmutter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 1600 Abs. 2 BGB
    Rechtstellung des biologischen Vaters gegenüber der Kindesmutter; Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Daten des die Vaterschaft anerkennenden Mannes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung des biologischen Vaters gegenüber der Kindesmutter; Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Daten des die Vaterschaft anerkennenden Mannes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung des biologischen Vaters gegenüber der Kindesmutter; Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Daten des die Vaterschaft anerkennenden Mannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1819
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Darüber hinaus schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, inwieweit und wem gegenüber er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Der Gesetzgeber hat das Anfechtungsrecht des biologischen Vaters nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.2003 (FamRZ 2003, 816) eingeführt.
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Der Schutz des Persönlichkeitsrechts begründet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ebenso wie es einem Mann das Recht auf Kenntnis einräumt, ob ein Kind von ihm abstammt (BVerfG, FamRZ 2007, 441).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Dazu gehören der familiäre Bereich und die persönlichen, auch geschlechtlichen, Beziehungen zu einem Partner (vgl. BVerfG FamRZ 1997, 869).
  • LG Heilbronn, 10.06.2004 - 3 T 5/04

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters über Identität des wirklichen Vaters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Auch der vergleichbare Anspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des biologischen Vaters ist nämlich nicht in den Vorschriften über die Vaterschaftsanfechtung gesetzlich geregelt worden, sondern wird - soweit er als solcher anerkannt wird - als allgemeiner Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben hergeleitet (vgl. etwa LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474; LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966; Palandt-Diederichsen, BGB, Einf.
  • LG Ansbach, 24.04.1992 - 1 S 3/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Auch der vergleichbare Anspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des biologischen Vaters ist nämlich nicht in den Vorschriften über die Vaterschaftsanfechtung gesetzlich geregelt worden, sondern wird - soweit er als solcher anerkannt wird - als allgemeiner Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben hergeleitet (vgl. etwa LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474; LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966; Palandt-Diederichsen, BGB, Einf.
  • LG Paderborn, 30.01.1992 - 1 S 296/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
    Auch der vergleichbare Anspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des biologischen Vaters ist nämlich nicht in den Vorschriften über die Vaterschaftsanfechtung gesetzlich geregelt worden, sondern wird - soweit er als solcher anerkannt wird - als allgemeiner Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben hergeleitet (vgl. etwa LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474; LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966; Palandt-Diederichsen, BGB, Einf.
  • AG Lüdinghausen, 28.06.2018 - 13 F 181/17

    Antrag auf Auskunftserteilung bzgl. der persönlichen Daten des mit einer

    Eine Anspruchsgrundlage findet sich unter dem Aspekt von Treu und Glauben im Rahmen des familienrechtlichen, durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes begründeten, Sonderrechtsverhältnis (vgl. zu den Voraussetzungen auch BGH NZFam 2015, 254; OLG Oldenburg FamRZ 2010, 1819; BVerfG NZFam 2010, 355).
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